Pädagogisches Konzept
Alle Informationen zum pädagogischen Konzept der GGS Johannes-Schule in Frechen-Königsdorf.
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In unserer Schule arbeiten alle Klassen mit dem Leseförderprogramm „Antolin“. Die Kinder sammeln Lesepunkte, indem sie zu ihrem gelesenen Buch Fragen zum Inhalt beantworten.
In den Richtlinien und Lehrplänen für Grundschulen in NRW sind die verbindlichen Inhalte zu den Unterrichtsfächern festgelegt. Jede Schule entwickelt gemeinsam in Fachkonferenzen auf dieser Grundlage schuleigene Arbeitspläne.
Das Besuchen außerschulischer Lernorte (z.B. Theater, Museum, Oper, Feuerwehr, Polizei, Stadtbücherei, …) wird in die schulische Unterrichtsarbeit integriert und bereichert den Unterrichtsalltag.
Schülerinnen und Schüler können aus wichtigen Gründen auf Antrag beurlaubt werden. Der schriftliche Antrag wird formlos an den Klassenlehrer/ die Schulleitung gestellt. Bis zu zwei Tagen pro Vierteljahr kann der Klassenlehrer genehmigen, darüber hinaus beurlaubt die Schulleitung. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind nicht möglich.
Zu Schuljahresbeginn werden in jeder Klasse während des ersten Elternabends Elternvertreter („Pflegschaftsvorsitzende“) gewählt.
Die gewählten Elternvertreter unterstützen gemeinsam mit Lehrerinnen und Schulleitung die schulische Arbeit in verschiedenen Bereichen.
In vielen Situationen des Schullebens und des Schulalltages beteiligen sich unsere Eltern engagiert und mit großer Einsatzfreude. Einige Beispiele: Klassenfeste , Sportfeste, Theateraufführungen, Lesehelfer, Homepagegestaltung, …
In regelmäßig stattfindenden Klassen- und Schulpflegschaftssitzungen gibt es für Eltern zahlreiche Möglichkeiten, zum Austausch von Informationen und Meinungen, Ideen und Wünschen in Bezug auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.
Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr, gemäß einem Beschluss der Schulkonferenz in der Regel sechs bis acht Wochen vor der Zeugnisausgabe, statt. Darüber hinaus ergeben sich Möglichkeiten zum Gespräch bei vielerlei Anlässen im Schulleben und bei vereinbarten Gesprächen.
Fehltage Ihres Kindes aufgrund von Krankheit entschuldigen Sie bitte persönlich oder schriftlich. In Ausnahmefällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Ein ärztliches Attest muss auch vorgelegt werden, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt war oder die Krankheit unmittelbar vor oder nach den Ferien auftritt.
Der Förderverein unserer Schule unterstützt die schulische Arbeit unserer Schule ideell und materiell. Er ist eine tragende Säule ohne den zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen zum Wohl jedes einzelnen Kindes unserer Schule nicht möglich wären.
Jedes Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit und alle Unterrichtsveranstaltungen sowie auf den Schulweg. Schulwegunfälle sollten der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule erstellt die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.
Bei Hausaufgaben üben die Kinder zu Hause selbstständig weiter oder sie bereiten sich auf den Unterricht vor.
Die Kinder sollen Hausaufgaben immer selbstständig bearbeiten. Die Eltern helfen dem Kind indem sie sich für die Arbeiten interessieren und Fragen beantworten. Sie achten darauf, dass Ihr Kind seine Aufgaben vollständig erledigt.
Sie helfen Ihrem Kind bei den Hausaufgaben nicht, wenn Sie diese für Ihr Kind erledigen oder berichtigen. Die Lehrperson glaubt dann, ihr Kind kann etwas allein, was es in Wirklichkeit nur mit Hilfe der Eltern geschafft hat.
Hausaufgaben sind Kinderaufgaben!
Gibt es regelmäßig Probleme beim Bearbeiten der Hausaufgaben, so schreiben Sie eine Nachricht in das Mitteilungsheft.
Die Zeit für Hausaufgaben sollte in den ersten beiden Klassen 30 Minuten nicht überschreiten. Im dritten und vierten Schuljahr sollen die Kinder bis zu einer Stunde an den Hausaufgaben arbeiten.
Wundern Sie sich übrigens nicht, wenn nicht alle Kinder einer Klasse genau die gleichen Hausaufgaben machen! Auch hier gilt: Jedes Kind wird gemäß seinen Fähigkeiten gefördert. Manche Kinder arbeiten schnell und können deswegen mehr oder auch schwierigere Aufgaben erledigen. Andere Kinder brauchen mehr Zeit um neue Sachverhalte zu verstehen und versuchen sich erst einmal an leichteren Aufgaben zum selben Thema.
Schon bei der Anmeldung lernt die Schulleiterin Ihr Kind kennen und verschafft sich einen Überblick über seinen aktuellen Entwicklungsstand. Zusammen mit der Einschätzung der Schulärztin und dem Entwicklungsbericht des Kindergartens bekommen wir einen groben Eindruck davon, was Ihr Kind schon alles kann. In den ersten Schulwochen beobachtet die Klassenlehrerin genau, wie Ihr Kind sich in der Schule einlebt und wie es arbeitet. So kann sie ihm Aufgaben zuteilen, die auf seine Leistungsfähigkeit abgestimmt sind. Das heißt, dass die Kinder einer Klasse zur selben Zeit oft an unterschiedlichen Materialien arbeiten. Darüber hinaus können Kinder, die sich – aus welchen Gründen auch immer – schwer tun mit dem Lernen, im „Lernstudio“ in sehr kleinen Lerngruppen speziell gefördert werden.
Übrigens sieht das Schulgesetz vor, dass Kinder die Eingangsstufe in einem, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen können – je nachdem wie schnell sie lernen können.
Auch in den weiteren Jahrgangsstufen gilt:
Das Chaos ist nicht ausgebrochen, wenn die Kinder nicht immer das Gleiche machen. In der Grundschule haben sich Unterrichtsformen durchgesetzt, die Sie aus eigenem Erleben vielleicht nicht kennen.
Wir sind daran gewöhnt, dass im selben Raum an unterschiedlichen Dingen gearbeitet wird. Dahinter steht der Gedanke, dass jedes Kind seinen eigenen Zugang zu den Lerninhalten hat. Einige Kinder lernen zum Beispiel schneller als andere. Einige lernen gerne handelnd, für andere ist es lästig, Material zu verwenden, weil sie schon eine gewisse Abstraktionsfähigkeit entwickelt haben. Am besten lernen Kinder, wenn sie unter Berücksichtigung dieser und weiterer Unterschiede individuell gefördert werden.
Schriftliche Klassenarbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Im zweiten Halbjahr der Klasse 2 werden die Kinder vor der Versetzung in Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten herangeführt. Nähere Informationen hierzu erteilt der Klassenlehrer.
Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen. Sie ergänzen und fördern das schulische Arbeiten und Miteinander. Eltern und Klassenlehrer tauschen sich gemeinsam über Ziele und mögliche pädagogische Programme aus.
Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Streptococcus pyogene Infektionen, Windpocken, Verlausung, Meningokokken-Infektion. Eltern melden nach Auftreten der Erkrankung diese schnellstmöglich dem Klassenlehrer.
Die Klassentüren werden um 7:45 Uhr für alle Kinder geöffnet. Den Kindern steht die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr zur freien Verfügung. Sie nutzen diese Zeit zu einem entspannten Ankommen, zu Gesprächen mit Freunden und Lehrern, zum Lernen, zur Freiarbeit… .
Die Pausenhöfe sind folgendermaßen aufgeteilt: Der „kleine“ Schulhof vor dem Altbau darf nur von den Erst- und Zweitklässern genutzt werden – so haben die „Kleinen“ eine Rückzugsmöglichkeit. Nach der Eingewöhnungsphase (bis zu den Herbstferien ) dürfen die Erstklässler auch den „mittleren“ Schulhof benutzen, nach den Weihnachtsferien ist das gesamte Schulhofgelände für sie freigegeben.
Die 3. und 4. Schuljahre dürfen nach einem festgelegten Rhythmus unter Beachtung besonderer Regeln in den Pausen auf der Wiese vor der Schulturnhalle Fußball spielen.
Das sichere Radfahren jedes Kindes am Ende der Grundschulzeit gehört zu den verbindlichen Kompetenzerwartungen des Sachunterrichts. Für die Kinder der ersten bis dritten Schuljahre findet in jedem Schuljahr ein motorisches Radfahrtraining statt. Die Kinder der vierten Schuljahre nehmen an der von der Polizei unterstützten Radfahrausbildung teil und erhalten die Möglichkeit, den Fahrradführerschein zu erwerben.
Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. An unserer Schule hat die Schulkonferenz beschlossen, dass die Kinder im Regelzweig nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie ist paritätisch durch Lehrer und Elternvertreter besetzt. An unserer Schule setzt sich die Schulkonferenz aus sechs Lehrkräften, sechs Elternvertreter und der Schulleitung zusammen.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Vertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Schulpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen abzustimmen.
1. Schuljahr 20 - 21 Wochenstunden
2. Schuljahr 20 - 21 Wochenstunden
3. Schuljahr 25 - 26 Wochenstunden
4. Schuljahr 26 - 27 Wochenstunden
In begründeten Einzelfällen kann von der angegebenen Wochenstundenzahl geringfügig abgewichen werden.
In der Schuleingangsphase gibt es keine Versetzung. Am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der weiteren Schuljahre entscheidet die Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes eines Kindes über dessen Versetzung oder Nichtversetzung. Ein freiwilliger Rücktritt oder eine Wiederholung kann von den Eltern beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Klassenlehrers.
In den Klassen 1 und 2 erhalten alle Kinder Zeugnisse zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
Die Klassenlehrerin händigt den Kindern zunächst eine Kopie des Zeugnisses aus. Diese Kopie wird von den Eltern unterschrieben. Dann erhalten die Kinder im Austausch das Originalzeugnis. Die unterschriebene Kopie verbleibt in der Schule. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, sich nach entsprechender Terminvereinbarung mit den Lehrerinnen über den Inhalt des Zeugnisses auszutauschen.